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FAQ Fragen

Allgemeine Informationen
Häufig gestellte Fragen für den Immobilienerwerb in Spanien

Was passiert, wenn ich mich zum Kauf entschlossen habe?

Sollten Sie sich während Ihres Aufenthaltes bei uns zum Kauf einer Immobilie entschließen, so ist die Durchführung der folgenden Schritte erforderlich:

1. Abschluss eines Vorvertrages, in welchem die Zahlungsmodalitäten bis zur notariellen Eigentumsumschreibung festgelegt werden. Bei Neubauten richten sich diese Zahlungsmodalitäten nach den jeweiligen Vorgaben des Bauunternehmers, bei Wiederverkaufsobjekten wird im allgemeinen bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 3.000,- € fällig und 3 Wochen nach Vertragsabschluß eine weitere Anzahlung in Höhe von 10 %. Diese Anzahlungen dienen dazu, Ihnen das Objekt zu sichern, d. h., einen anderweitigen Verkauf des Objektes oder eine Preiserhöhung durch den Eigentümer auszuschließen.

2. Beantragung einer Steuernummer (N.I.E.), die beim Erwerb einer Immobilie in Spanien benötigt wird. Wir begleiten Sie selbstverständlich auf Ihrem Weg zur zuständigen Behörde.

3. Eröffnung eines spanischen Bankkontos – auch hier begleiten wir Sie selbstverständlich zu der Geschäftsstelle des von Ihnen ausgewählten Bankinstitutes.  Sollten Sie eine Hypothek benötigen, so leiten wir gemeinsam mit dem Mitarbeiter der von Ihnen gewählten Bank die hierfür erforderlichen Schritte ein.

Sie können nun beruhigt nach Hause reisen und die weiteren Schritte bis zum Termin für die notarielle Eigentumsumschreibung uns überlassen. Für den Fall, dass es Ihnen nicht möglich sein sollte, zum Notartermin für die Eigentumsumschreibung persönlich zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, uns eine notarielle Vollmacht zu erteilen, so dass wir den Immobilienerwerb in Ihrem Namen abwickeln können.

Zum Zeitpunkt der notariellen Eigentumsumschreibung, bei der Käufer und Verkäufer bzw. deren notariell bevollmächtigte Repräsentanten den endgültigen Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen, wird dann auch die Restzahlung des Kaufpreises fällig. Sollten Sie persönlich zum Notartermin anwesend sein, so stellen wir Ihnen einen professionellen Übersetzer zur Seite, der in Anwesenheit des Notars vor der Unterzeichnung die mündliche Übersetzung des Kaufvertrages vornehmen wird.

Was ist zu tun, wenn ich eine Hypothek benötige?

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Mitarbeiter der von Ihnen gewählten Bank und uns werden die Finanzierungsmodalitäten und das weitere Vorgehen besprochen und festgelegt, welche Dokumente die Bank für die Bewilligung einer Hypothek benötigt.

Die meisten Banken finanzieren eine Immobilie bis zu 60 % des durch einen offiziellen Schätzer ermittelten Wertes, einige Banken gehen bei entsprechendem Einkommen auch bis zu 70 % des Wertes.

Die Banken benötigen im allgemeinen für die Beantragung einer Hypothek die folgenden Unterlagen:

  • Ausweispapiere der Kreditnehme
  • Persönliche Angaben und Selbstauskunft
  • Bankauskunft der heimischen Bank und Belege über evtl. weitere Einkünfte
  • Bei Arbeitnehmer:
  • - Kopien des letzten Einkommenssteuerbescheides und
  • - Kopien der letzten 3-6 Gehaltsnachweise
  • Bei Selbständigen:
  • - Kopie der letzten Einkommens- und Vermögenssteuererklärung
  • - Bescheinigung über Einkommenssteuervorauszahlungen
  • - Kopie der letzten Umsatzsteuererklärung
  • - Bilanz oder GuV-Rechnung des letzten Jahres
  • Kopie des Kaufvorvertrages
  • Kopie der Escritura (Gebrauchtobjekte) oder Bauabnahmebescheinigung des Bauträgers (Neubauten)
  • Steuernummer in Spanien (N.I.E. oder N.I.F.)

Nachdem der Mitarbeiter der Bank diese Unterlagen an seine Zentralstelle weitergeleitet hat, wird von dort innerhalb weniger Tage die Bewilligung der Hypothek erteilt.

Sie sollten bei der Kalkulation des von Ihnen benötigten Kapitals die Hypotheken-Nebenkosten mit einkalkulieren. Zu den Nebenkosten zählen

  • Kosten für den von der Hypothekenbank beauftragten Schätzer (auch bei Neubauten)
  • Eröffnungskommission für den Kreditvertrag
  • Notarkosten (für die Beurkundung der Hypothek)
  • Registerkosten (für die Grundbucheintragung der Hypothek)
  • im Zusammenhang mit der Hypothekeneintragung anfallende Steuern
  • Bearbeitungsgebühren des jeweiligen Bankinstitutes

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten bei einem Immobilienerwerb?

Wir empfehlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 13 bis 15 % des Kaufpreises für die Kaufnebenkosten einzukalkulieren. In diesen Kaufnebenkosten sind 10 % I.V.A. (Mehrwertsteuer) bei Neubauten bzw. 8 bis 10 %* Grunderwerbssteuer bei Wiederverkaufsobjekten sowie Notar, Registerkosten (Grundbucheintragung) und Kosten für die mit dem Kauf verbundenen An- und Ummeldungen enthalten. Wir werden in Ihrem Namen die fristgerechte Zahlung dieser Kaufnebenkosten vornehmen.

* In einigen Comunidat´s ist die Grunderwerbssteuer vom Wert der Immobilie abhängig.
Steuersätze:
1. 8 % für Immobilien bis EURO 400.000,--
2. 9% für Immobilien zwischen EURO 400.001,-- und EURO 600.000,--
3. 10% für Immobilien ab EURO 600.001,--


Was ist nach einem Immobilienerwerb zu tun?

Sie sind nun stolzer Eigentümer einer Immobilie in Spanien und wir unterstützen Sie selbstverständlich auch weiterhin. Wir bieten einen umfangreichen After-Sales-Service, der sich bereits seit Jahren bewährt hat.

Als erstes werden wir die erforderlichen Ummeldungen bzgl. Strom, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Telefon, Urbanisationsverwaltung etc. auf Ihren Namen vornehmen und mit Ihrer Unterstützung die damit verbundenen Einzugsermächtigungen erteilen.

Wir unterstützen Sie des Weiteren bei den ab jetzt erforderlichen Steuererklärungen (auch als Nicht-Residenten sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt eine jährliche Vermögens- und Einkommenssteuerdeklaration vorzulegen) sowie bei allen weiteren Fragen, die in Verbindung mit Ihrem Leben in der neuen Heimat auftreten können als da sind Beantragung einer Residencia, Ummeldung eines Kfz, Beantragung eines Telefonanschlusses, Schulanmeldung Ihres Kindes, Ausarbeitung eines Testamentes, Vermittlung eines Handwerkers und vieles mehr. Zögern Sie nicht, uns zu fragen!



Haben Sie noch weitere Fragen? Schicken Sie uns eine eMail.

©  Dipl.-Ing. Hartmut Senking

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